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Ausschluss und Einschluss

Endlich sicherer Fluchtwege zu schaffen, ist eine langjährige – und seit langem vergebliche – Forderung. 

Die EU und ihre Mitgliedsstaaten gehen den umgekehrten Weg – statt sicherer Fluchtrouten versperren sie die lebensgefährlichen Routen mit illegalen Push-Backs. »Border Violence Monitoring Network« dokumentierte bislang 892 Push-Backs mit 12.654 Betroffenen entlang der Balkanroute. 

Im Jänner 2020 wurde eine Kettenabschiebung von Italien bis nach Bosnien vor einem römischen Gericht verhandelt und für rechtswidrig erklärt. Auch das serbische Verfassungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof Ljubljana haben Push- Backs als rechtswidrig verurteilt. 

In Bezug auf die Situation im Mittelmeer wurden Verantwortliche der Europäischen Union vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verklagt.  Demnächst sollen Einzelfälle und Namen der beklagten Personen veröffentlicht werden.

Doch auch wenn es Geflüchteten gelingt, in die EU vorzudringen, sind ihre Chancen auf eine menschenwürdige oder gar gesetzeskonforme Behandlung nicht besonders hoch. Wenn das Aussperren der Geflüchteten gescheitert ist, werden sie eingesperrt. Etwa im Lager Moria, unter Bedingungen, die so katastrophal sind, dass das von niemandem mehr geleugnet wird. 

Trotzdem lehnen EU – Mitgliedstaaten wie z.B Österreich oder Ungarn kategorisch jede Aufnahme von Menschen ab. Andere Mitgliedsstaaten zeigen sich konzilianter und sind bereit, zumindest Familien oder unbegleitete Minderjährige aufzunehmen. Gelingt es, nach dennoch Österreich, Deutschland oder ein anderes Land zu gelangen, in das es nicht viele Geflüchtete schaffen und das als besserer Ort für Asylverfahren gilt, dann sind die Lager etwas besser ausgestattet. Aber auch hier ist es das Lager, das die Geflüchteten erwartet, mit Beschränkungen aller Art und einer kaum absehbaren Wartezeit auf eine Entscheidung, die von sehr vielen Faktoren abhängt, von denen oft die Lebensgeschichte der Geflüchteten der unwichtigste ist. 

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