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Pushback-Klage vor dem Europäischen Gerichtshof

Nach einem Pushback im April 2020 wurde nun beim Gerichtshof der Europäischen Union eine Beschwerde gegen die Grenzschutzagentur Frontex eingereicht. Geklagt hat die NGO Front-Lex im Namen von Alaa Hamoudi aus Syrien. Er und 21 weitere Personen sollen auf der griechischen Insel Samos gelandet sein. Statt, wie es gesetzlich vorgeschrieben wäre, ihre Asylgesuche zu hören, sollen die griechischen Behörden sie zurück aufs Meer gebracht und dort in die türkische Such- und Rettungszone getrieben haben. Die 17-Stündige Operation soll durch ein Flugzeug der Eurpäischen Grenz- und Küstenwachenagentur beobachtet worden sein.

Hamoudi, der aktuell in der Türkei lebt, fordert eine Entschädigungszahlung von 500.000 Euro. Solche Pushbacks sind illegal und verstoßen gegen das Völkerrecht, EU-Recht, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention. Alle Menschen haben ein Recht darauf, um Asyl anzusuchen, ohne abgeschlossenes Verfahren dürfen sie nicht ausgewiesen werden. Das Recht auf einen Asylantrag besteht auch dann, wenn die Menschen auf einem nicht-regulären Weg eingereist sind.

Quellen:

https://www.jungewelt.de/artikel/422808.eu-grenzagentur-frontex-von-fl%C3%BCchtling-verklagt.html

https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/krisen/id_91852378/wegen-pushback-syrer-fordert-halbe-million-euro-von-frontex-grenzschuetzern.html

https://www.deutschlandfunk.de/illegale-abschiebungen-an-der-eu-grenze-medien-100.html#journalisten

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